FAQ – Häufig gestellte Fragen 

1. Was macht ein Alltagsbegleiter? 

Als Alltagsbegleiter unterstütze ich Sie im Alltag, damit Sie so lange wie möglich selbstständig und sicher zuhause leben können. Dazu gehören zum Beispiel: 

  • Begleitung bei Spaziergängen oder Arztbesuchen
  • Unterstützung bei Behördengängen oder Terminen
  • Gesellschaft leisten, Gespräche, gemeinsames Lesen oder Spielen
  • Hilfe bei kleinen Alltagsaufgaben, die nicht medizinischer Natur sind

2. Wer kann meine Leistungen in Anspruch nehmen? 

Meine Leistungen stehen allen Menschen offen, die Unterstützung im Alltag benötigen, insbesondere Senior:innen oder pflegebedürftigen Personen, die zuhause leben. 

3. Wie werden die Leistungen abgerechnet? 

  • Die Abrechnung über den monatlichen Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist mit allen Krankenkassen möglich.
  • Sie können die Stunden auch privat auf eigene Rechnung buchen, wenn Sie flexibel zusätzliche Unterstützung möchten.

4. Wie viele Stunden kann ich über den Entlastungsbetrag nutzen? 

Die Pflegekassen gewähren bis zu 125 € pro Monat für Entlastungsleistungen. Ich unterstütze Sie gern dabei, die Nutzung optimal zu planen. 

5. Welche Vorteile bietet die Abrechnung über die Pflegekasse? 

  • Sie sparen die Kosten größtenteils oder vollständig.
  • Die Abwicklung erfolgt direkt mit der Krankenkasse, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.
  • Flexible Zusatzbuchungen sind jederzeit möglich.

6. Wie buche ich Ihre Leistungen? 

Sie können mich einfach telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, um Stunden zu vereinbaren. Ich plane die Termine individuell nach Ihren Bedürfnissen. 

7. Welche Qualifikationen haben Sie? 

Als selbständiger Alltagsbegleiter nach AnFöVO bin ich geschult in: 

  • Alltagsgestaltung und sozialer Betreuung
  • Kommunikation und einfühlsamer Begleitung
  • Sicherheit im häuslichen Umfeld und mobilitätsgerechter Unterstützung

8. Kann ich die Leistungen kurzfristig buchen? 

Ja, ich bin flexibel und kann auf kurzfristige Termine oder zusätzliche Stunden reagieren, soweit meine Kapazitäten es erlauben. 

9. Welche Tätigkeiten dürfen Sie nicht übernehmen? 

Ich übernehme keine medizinischen Aufgaben, wie Medikamentengabe, Injektionen oder Wundversorgung. Diese Tätigkeiten müssen durch Pflegefachkräfte erfolgen. 

10. Was unterscheidet einen Alltagsbegleiter nach AnFöVO von einem Pflegedienst? 

  • Alltagsbegleiter unterstützen nicht-medizinisch und fördern die Alltagskompetenz, soziale Kontakte und Lebensqualität.
  • Pflegedienste übernehmen medizinische oder pflegerische Aufgaben, wie Grundpflege oder Behandlungspflege.